Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Florian Fahr Controlling GmbH & Co. KG hat zwei Geschäftsbereiche:

  • MEE Experts - Controlling Beratung
  • MEE Controller - Controlling Software (Webapplikation)

Allgemeine Geschäftsbedingungen "MEE Controller" (Webapplikation)

A. Nutzungsbedingungen

Bedingungen für die Nutzung der MEE Controller Webapplikation für Controlling, betriebswirtschaftliche Beratung und ggf. ergänzende Leistungen.

Gegenstand und Leistungen

  • Die folgenden Bedingungen gelten für die entgeltliche Einräumung von Nutzungsrechten am MEE Controller (nachfolgend Online Service genannt) als Controlling-System oder zur betriebswirtschaftlichen Beratung des Kunden durch die Florian Fahr Controlling GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“).
  • Art und Umfang der Leistungspflichten des Anbieters richten sich nach dem vom Kunden gewählten Lizenzumfang für die Nutzung der Software. Die vom gewählten Lizenzumfang umfassten Leistungen des Online Services und der ggf. ergänzenden Leistungen sowie die monatlichen Entgelte für die Nutzung des gewählten Lizenzumfangs ergeben sich aus dem Abschnitt B. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Die vom Anbieter erbrachten Leistungen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
  • Die vorstehend genannten Leistungen sind abschließend. Darüber hinaus ist der Anbieter nicht zu weiteren Leistungen verpflichtet, insbesondere nicht zur Erbringung von Installations-, Anpassungs-, Programmier-, Beratungs- und Schulungsleistungen.

II. Nutzungsrechte

  • Dem Kunden wird für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung eingeräumt. Der Kunde hat das Recht, Dritten (z.B. eigenen Mandanten) den Online Service im Rahmen des vom Kunden gewählten Lizenzumfangs ggf. gegen Entgelt zur Nutzung zu überlassen oder diesen zugänglich zu machen. Das Nutzungsrecht ist auf den ausgewählten Lizenzumfang des Online Service wie in Abschnitt B festgelegt beschränkt.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt die Inhalte des Online Services (bspw. Texte, Videos) zu vervielfältigen, verbreiten, bearbeiten oder in sonstiger über das vertragliche Nutzungsrecht hinausgehender Weise zu nutzen.

III. Verfügbarkeit

Üblicherweise ist der Online Service auch außerhalb der Betriebszeiten verfügbar (365 Tage, 24h), es besteht jedoch kein Anspruch hierauf. Soweit aus dringenden, unaufschiebbaren technischen Gründen ausnahmsweise Wartungsarbeiten während der Betriebszeiten erforderlich werden, mit der Folge, dass der Online Service in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht, wird der Anbieter nach Möglichkeit rechtzeitig mittels E-Mail an die vom Kunden genannte Adresse informieren.

Es gelten die folgenden Servicelevel:
Betriebszeit: 24h pro Tag an allen 7 Tagen der Woche
Wartungszeiten: Geplante Wartungsarbeiten, die eine Unterbrechung des Betriebs benötigen, führt der Anbieter, soweit dies technisch möglich ist, an Werktagen zwischen 20:00 und 08:30h durch. Verfügbarkeit während der Betriebszeiten: min. 97% im Mittel eines Kalendermonats, wobei geplante Wartungsarbeiten aus der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind.
Der Anbieter unternimmt die Analyse und Behebung dokumentierter, reproduzierbarer Fehler des Online Services (nachfolgend „Supportleistungen“) durch kompetentes Personal. Der Anbieter steht für den Erfolg bei der Beseitigung von Fehlern nicht ein und übernimmt insoweit auch keine Garantie. „Fehler“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede vom Kunden gemeldete Störung, die zur Folge hat, dass die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit von Angebot und Anwenderdokumentation abweicht und sich dies auf deren Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirkt, oder Korruption von Daten oder Verlust von Daten eintritt, die mit dem Online Service bearbeitet oder von ihm erzeugt werden.
Falls eine aufgetretene Störung nicht reproduziert werden kann, gilt diese nicht als Fehler. Die Parteien werden in diesem Fall das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.
Der Kunde muss auftretende Fehler unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems melden. Die Meldung kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am nächsten Werktag in Textform (E‑Mail) zu wiederholen. Der Anbieter ist zur Entgegennahme von Fehlermeldungen montags – freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.
Bei Fehlermeldungen werden die nachfolgend beschriebenen Aktivitäten innerhalb der Reaktionszeit durchgeführt.

Die Reaktionszeit ist abhängig von der Fehlerklasse; es gelten folgende Fehlerklassen.

  • Fehlerklasse 1: Ein produktiver Einsatz des Online Services ist nicht oder nur erheblich eingeschränkt möglich oder wesentliche Leistungsmerkmale werden verfehlt.
  • Fehlerklasse 2: Die Kernfunktionalität ist gewährleistet, es liegt jedoch ein wesentlicher Fehler in einem Teilmodul vor, der das Arbeiten mit diesem Modul verhindert oder erheblich einschränkt.
  • Fehlerklasse 3: alle übrigen Fehler
  • Innerhalb der Reaktionszeiten legt der Anbieter einen Vorschlag für die Behebung des Fehlers vor. Er umfasst eine kurze Aufnahme des Fehlers und erste Einschätzung.

Reaktionszeit:

  • Fehlerklasse 1: 8 Stunden
  • Fehlerklasse 2: 2 Werktage
  • Fehlerklasse 3: 5 Werktage

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Supportleistungen zu erbringen:

  • bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen des Online Services beruhen;
  • für andere Software (insbesondere Fremdsoftware, die auf Kundensystemen eingesetzt wird);
  • bei Fehlern, die auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung des Online Services oder auf Bedienungsfehlern beruhen, sofern die Bedienung nicht in Übereinstimmung mit der Anwenderdokumentation vorgenommen wird;
  • bei jeglichen Hardwaredefekten;
  • bei Nutzung des Online Services auf anderen als den in der Anwenderdokumentation angegebenen zulässigen Hardware- und Betriebssystemumgebungen;
  • in Form von Vor-Ort-Einsätzen von Mitarbeitern des Anbieters.

Der Anbieter ist berechtigt, solche Leistungen als gesonderte Beauftragung zu behandeln und zu den Nutzungsgebühren für den Online Service entsprechend den jeweils gültigen Dienstleistungssätzen in Rechnung zu stellen.

IV. Rechte bei Mängeln

Wird der unter III. aufgeführte Service Level für die Dauer von drei (3) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder von drei (3) Kalendermonaten innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Kalendermonaten unterschritten (Verfügbarkeit während der Betriebszeit unter 97 %) und hat der Anbieter dies zu vertreten, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
In anderen Fällen nicht vertragsgemäßer Leistung ist der Anbieter zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Falls die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, kann eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt werden. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist stehen die gesetzlichen Rechtsbehelfe zur Verfügung, wobei die Aufhebung des Vertrages (Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung) nur eröffnet ist, wenn es sich bei den Mängeln um Fehler der Fehlerklassen 1 oder 2 handelt.
Die Verjährungsfrist für Rechte bei Mängeln beträgt zwölf (12) Monate.

V. Datenverarbeitung und Datenschutz

  • Die Verarbeitung von Daten, die berufsrechtlichem Geheimnisschutz unterliegen (bspw. Patientendaten, Mandantendaten bei rechts- und steuerberatenden Berufen), durch externe Dienstleister kann die Zustimmung der Patienten beziehungsweise der Mandanten erfordern. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass eine solche Zustimmungspflicht besteht und, falls ja, dass die entsprechende Zustimmungserklärung vorliegt.
  • Der Anbieter darf Zugriffsberechtigungen für die zur Verfügung gestellten Daten nur an eigene Mitarbeiter in dem für ihre jeweilige Aufgabe erforderlichen Umfang vergeben. Sollte ein Mitarbeiter des Anbieters aus dem Unternehmen ausscheiden oder erfolgt ein Wechsel in der Tätigkeit, mit der Folge, dass der Mitarbeiter keinen Zugriff auf die Daten des Anwenders mehr benötigt, so ist die Zugriffsberechtigung dieses Mitarbeiters unverzüglich zu löschen.
  • Der Anbieter verpflichtet sich, keinerlei Kopien oder andere Aufzeichnungen von den zur Verarbeitung übergebenen bzw. zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten anzufertigen oder der Anfertigung durch Dritte zu dulden bzw. an Dritte weiterzugeben. Hiervon ausgenommen sind Kopien oder andere Aufzeichnungen, die im Zuge einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung zwingend notwendig sind.
  • Außerhalb von Weisungen darf der Anbieter die zur Verarbeitung oder Nutzung überlassenen Daten weder für eigene Zwecke noch für Zwecke Dritter verwenden oder Dritten den Zugang zu diesen Daten ermöglichen. Von dieser Regelung ausgenommen sind anonymisierte sogenannte Meta-Daten, die der Anbieter z.B. zwecks Ermittlung von Benchmark-Daten erhebt.
  • Soweit der Kunde aufgrund geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen gegenüber einer Person verpflichtet ist, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, wird der Anbieter dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen.
  • Der Anbieter setzt ausschließlich Mitarbeiter und Subunternehmer ein, die auf das Datengeheimnis (Verschwiegenheitspflicht) verpflichtet sind.
  • Der Anbieter sichert sämtliche Daten, soweit dies mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist, wirksam gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung, Zerstörung oder Verlust, unerlaubter Übermittlung, anderweitiger unerlaubter Verarbeitung und sonstigem Missbrauch. Sofern eine Gefährdung von Daten und des Online Services auf andere Weise nicht mit technisch und wirtschaftlich angemessenem Aufwand oder nicht Erfolg versprechend beseitigt werden kann, ist der Anbieter berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten zu löschen. Der Anbieter wird den Kunden per E-Mail an die vom Kunden genannte E-Mail-Adresse von dieser Absicht in Kenntnis setzen.

VI. Haftung

  • Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Dieser beträgt maximal 50 % der monatlichen Vergütung.
  • Die Haftung für entgangenen Gewinn und vergebliche Aufwendungen wird ausgeschlossen.
  • Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen des VI. 1. vorliegen.
  • Der Anbieter haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
  • Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.
  • Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Schadens durch den Kunden.

VII. Höhere Gewalt und Hackerangriffe

  • Ist eine Partei aufgrund Höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtung aus diesem Vertrag gehindert oder kann sie die Erfüllung dieser Pflichten nicht mehr sicherstellen, so ist diese Partei für die Dauer und in dem Umfang, in dem die Höhere Gewalt die Leistungserbringung verhindert, von dieser Verpflichtung befreit.
  • In jedem Fall liegt Höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben, Taifun, Epidemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt, sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen dieses Vertrages dienen.
  • Im Fall des Eintritts Höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen detaillierte Informationen insbesondere über den Umfang und, soweit in zumutbarer Weise möglich, die voraussichtliche Dauer der Höheren Gewalt vorzulegen.

VIII. Vertragslaufzeit und Kündigung

  • Vertragsbeginn ist der Tag des Zustandekommens des Vertrages durch die Annahme des Angebots des Kunden durch den Anbieter.
  • Bei Ausweitungen des gewählten Lizenzumfangs (z.B. bei der Ausweitung der Anzahl der genutzten System-Mandanten) gilt der Tag der Vornahme der Ausweitung des Lizenzumfangs als Beginn einer eigenständigen vertraglichen Zusatzleistung mit separater Laufzeit entsprechend den Ziffern VIII. 3. und VIII. 4.
  • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Abo-Laufzeit verlängert sich automatisch entsprechend der gewählten Mindestlaufzeit (Monat) um einen weiteren Monat, sofern der Vertrag nicht gem. Ziff. 3 gekündigt wird.
  • Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist jederzeit jeweils zum Ende eines Verlängerungszeitpunkts (zum Ende eines jeden Vertragsmonats) möglich. Die Kündigung kann in Textform erfolgen. Für den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung beim Anbieter maßgeblich.
  • Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Textform. Ziffer 3. S. 3 gilt entsprechend.

‍‍

IX. Entgelt und Zahlung

  • Das monatliche Entgelt für die Überlassung des ausgewählten Lizenzumfangs für den Online Services ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unter Abschnitt B. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Das Entgelt ist jeweils zum Ende eines Kalendermonats mit Übermittlung der Rechnung zur Zahlung fällig. Fällt dieser Tag auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag, so ist das Entgelt am nächsten Werktag zu zahlen.
  • Die Zahlung kann erfolgen per
    • Überweisung auf ein in der Rechnung angegebenes Konto des Anbieters
    • SEPA Lastschriftverfahren
  • Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Vergütung nach Ankündigung in Textform unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen vor Wirksamwerden in angemessener Weise zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch nur einmal im Kalenderjahr und nur dann zulässig, sofern die Gesamtkosten aufgrund von Produktverbesserungen, Kostensteigerungen für die Instandhaltung und den Betrieb des Online Services oder Lizenzkosten für den Anbieter gestiegen sind. Für den Fall, dass eine Preiserhöhung mehr als 10 % der bisherigen Vergütung ausmacht, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, dass er mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertragsmonats nach Zugang der Preiserhöhungsankündigung schriftlich ausüben kann.

​ ‍‍

X. Vertraulichkeit

  • Die Parteien werden über vertrauliche Informationen Stillschweigen bewahren. Diese Verpflichtung ist gleichermaßen auf Mitarbeiter wie Dritte zu übertragen, wenn diese Zugang zu vertraulichen Informationen haben.
  • Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
  • Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
    • die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
    • die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
    • die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
    • Für den Fall der Verletzung der Pflichten aus Abs. 2 hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe zu zahlen, dessen Höhe vom jeweils vom Anbieter nach billigem Ermessen festgelegt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf Angemessenheit überprüft werden kann. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben davon unberührt.

‍‍

XI. Änderung dieser Geschäftsbedingungen

Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos annimmt. Der Anbieter behält sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für den Kunden ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess, Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen wird der Anbieter den Kunden vor einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Die Information erfolgt an die vom Kunden benannte Email-Adresse. Sollte der Kunde mit einer vom Anbieter beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, hat er das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Wenn der Kunde fristgerecht widerspricht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.

‍‍

XII. Disclaimer

Hinweis zum Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen:
Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sowie der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird. Die hier erbrachte Leistung stellt kein automatisches Rechtsberatungssystem und somit keine Rechtsdienstleistungen i.S.v. Rechtsberatung dar. Das dargestellte Ergebnis ist vielmehr Ausdruck einer intelligenten Suchfunktion und bedarf der Überprüfung eines Rechtsanwalts oder eines Beraters bzw. Vertreters in Rechtsangelegenheiten i.S.v. § 3 Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Die hier erbrachte Leistung stellt außerdem keine Steuerberatung im Sinne des § 5 Steuerberatungsgesetzes dar.
Der Anbieter nimmt keine Überprüfung der im Online Service übermittelten Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit vor. Der Kunde wird um Gegenprüfung der vom Anbieter verarbeiteten Daten gebeten. Die empfohlenen Handlungsoptionen sind generalisierend und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und / oder Richtigkeit. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Empfehlungen wird keine Haftung übernommen. Die Empfehlungen sind beispielhaft zu verstehen und ersetzen keine individuelle Beratung, die der komplexen Situation angemessen ist.
Wir weisen darauf hin, dass der Anbieter nicht zur steuerlichen oder rechtlichen Beratung legitimiert ist. Wir verweisen insoweit auf die zuständigen Berufsträger.

‍‍

XIII. Schlussbestimmungen

  • Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
  • Sind beide Parteien des Vertrages Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts so ist der Erfüllungsort Kottgeisering und der Gerichtsstand Kottgeisering.
  • Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so ändert dies an der Wirksamkeit der Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen nichts. Die Parteien werden sich bemühen eine der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Bestimmung zu vereinbaren.

B. Leistungsbeschreibungen und monatliche Entgelte

‍‍

I. Allgemeine Beschreibungen zum Leistungsumfang

  • Der Darstellung der Unternehmensentwicklung liegen folgende Annahmen zu Grunde:
    • die vom Kunden übermittelten Summen- und Saldenlisten bilden die Basis für die Herleitung der Unternehmensplanung und zukünftigen Entwicklung
    • ohne Angaben des Kunden zu Planungsprämissen (z.B. jährliches prozentuales Umsatzwachstum, Veränderung der Material- und Personalaufwandsquoten, saisonale Schwankungen etc.) geht das System bei der Berechnung der zukünftigen Entwicklung von einer unveränderten Fortsetzung der Unternehmensentwicklung auf der Basis der übermittelten Werte aus der Summen- und Saldenliste aus.
    • der Kunde beeinflusst die planerische Unternehmensentwicklung und damit den errechneten Unternehmenswert über die manuelle Anpassung der Planungsprämissen
  • Die Kennzahlen werden nach folgenden Methoden ermittelt:
    • sämtliche Kennzahlen werden nach den in den Kontendetails angegeben Formeln aus den Daten der vom Kunden übermittelten Summen- und Saldenlisten oder den statistischen errechnet. Dies trifft nicht auf vom Kunden erstellte Kennzahlen zu.
    • Kennzahlen und Auswertungen können nur für solche Perioden errechnet werden, für welche der Kunde entsprechende und vollständige Summen- und Saldenlisten übermittelt
    • Planungsdaten und MEE Check basieren auf den Werten der vom Kunden übermittelten Summen- und Saldenlisten sowie vom Kunden zu wählenden Planungsprämissen.
  • Die Genauigkeit der erstellten Berichte und Kennzahlen ist von der korrekten Eingabe und Anpassung der Daten an die Gegebenheiten des Unternehmens des Kunden abhängig.
  • Die Darstellung erwarteter zukünftiger Entwicklungen von Kennzahlen (Trends) erfolgt auf der Basis von Regressionsanalysen und ist eine statistische Prognose für die zukünftige Entwicklung auf Basis der im System hinterlegten empirischen Daten (historische Kennzahlenwerte auf Basis der vom Nutzer übermittelten Summen- und Saldenlisten). Regressionskurven und Trendvorhersagen stellen kein gesichertes Bild der zukünftigen Entwicklung dar.
  • Hinweise in Texten und Videos sind allgemeine Hinweise, welches Vorgehen aufgrund der ermittelten Kennzahlen zweckmäßig sein kann. Die Angemessenheit im Einzelfall kann aber von zusätzlichen Faktoren oder dem Zusammenwirken mehrerer Faktoren beeinflusst werden, so dass die Ergebnisse der Durchführung entsprechender Maßnahmen variieren können. Sofern weitere Umstände vorliegen, die das Ergebnis beeinflussen können, kann daher eine weitere Analyse der Auswirkungen und der Zweckmäßigkeit des Vorgehens geboten sein.

II. Besondere Beschreibungen zum Leistungsumfang der einzelnen Pakete

Testversion

Die Testversion ist eine einmalige auf 21 Tage und ein Unternehmen/ Steuerkanzlei begrenzte, kostenlose Lizenz des Online Services, die dem Kunden lediglich einen Einblick in die Funktionsweise des Online-Services geben soll. Das Programm umfasst die Funktionen:

  • Reporting mit Maßnahmen und Cockpit
  • MEE Check (TESTPHASE und nicht voll geprüft und funktionsfähig)
  • Planungstool für rollierende 12 Monatsplanung (TESTPHASE und nicht voll geprüft und funktionsfähig)
  • Professionelle Excel-Berichte (z.T. eingeschränkt)
  • 1 Nutzer

Vollversion

Das monatliche Entgelt für die Vollversion im Monats-Abo bestimmt sich nach der Anzahl der Unternehmen und Nutzer.

Die Vollversion umfasst für jeden lizensierten System-Mandanten folgende Funktionen:

  • Wissens-Mediathek mit erklärenden Videos
  • Planungstool mit Kennzahlenanalyse
  • Vertriebsprozesscontrolling
  • Professionelle Excel-Berichte

Allgemeine Geschäftsbedingungen MEE Experts (Controlling Dienstleistung/-beratung)

A. Nutzungsbedingungen

Präambel

  • Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die Florian Fahr Controlling GmbH & Co. KG (nachfolgend „MEE“ genannt). Sie gelten in Ergänzung zu den Bestimmungen des zwischen der MEE und dem jeweiligen Kunden zu schließenden Angebots über betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen.
  • Im Falle von Abweichungen zwischen den Inhalten des Vertrags und den Allgemeinen Geschäfts- bedingungen gelten die im Beratungsvertrag festgelegten Bestimmungen.
  • Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn die MEE diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

I. Gegenstand und Leistungen

Gegenstand des Beratungsvertrags ist die betriebswirtschaftliche Beratung, eine rechtliche bzw. steuerrechtliche Beratung ist damit nicht verbunden. Inhalt und Umfang der Beratungsleistungen werden im Einzelfall spezifiziert. Beratungsleistungen werden durch die MEE nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass MEE sämtliche relevanten Informationen zugänglich gemacht werden, die für die Beratungsleistung erforderlich sind oder von der MEE als erforderlich angesehen werden. MEE prüft und beurteilt diese nicht hinsichtlich ihrer Richtigkeit. Die Tätigkeit von MEE beschränkt sich auf die Weiterverarbeitung der Daten gemeinsam mit dem Auftraggeber.
MEE ist berechtigt, zur Sicherstellung des Beauftragungszieles Dritte zu beauftragen, sofern sie dies für die Durchführung des Auftrages für erforderlich hält.

II. Pflichten der Parteien

  • Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der jeweiligen Vertragsleistung erforderlich ist. Er wird die notwendigen Daten in elektronischer Form in einem zum Datenaustausch geeigneten Datenformat zur Verfügung stellen.
  • Soweit durch die Speicherung der für die Beratung erforderlichen Informationen datenschutz- rechtliche Belange berührt werden, erteilt der Auftraggeber hiermit MEE die Genehmigung zur Speicherung der für die Planung zur Verfügung gestellten Daten. MEE verpflichtet sich, die Daten ausschließlich zum vereinbarten Zweck zu verwenden, die Daten unter Verschluss sicher aufzubewahren und dritten, außerhalb von MEE stehenden, Personen in keiner Weise zugänglich zu machen. Bereits vorhandene Daten können interessewahrend von MEE genutzt werden. ‍

III. Haftung

  • Die Tätigkeit von MEE hat beratenden Charakter. MEE führt die Beratung in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit den von ihm beauftragten Personen durch. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden sowie der von ihm beauftragten Personen gestellten Daten übernimmt MEE keine Gewähr. Hieraus resultierende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  • MEE beschränkt ihre Haftung im Übrigen, soweit gesetzlich zulässig, auf grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden. Eine Partei haftet nicht für Schäden, die die andere Partei durch ihr zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.

  • Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass MEE für den Eintritt der Planungsergebnisse keine Haftung übernimmt, da sie keine Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich des Einsatzes hat und der künftige Unternehmenserfolg von zahlreichen Faktoren abhängt.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  • Ggf. vereinbarte Termine stehen unter dem Vorbehalt von Behinderungen durch unvorhergesehene Ereignisse, bei deren Eintritt eine angemessene Verlängerung der Leistungszeit erfolgt. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist MEE berechtigt, ihre Leistung einzuschränken, einzustellen oder vom Beratungsvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden eine Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

IV. Vertragslaufzeit/ Kündigung

  • Der Beratungsvertrag endet grundsätzlich mit Ablauf der im Angebot vereinbarten Zeit. Ist im Beratungsvertrag kein Ende der Leistungszeit vereinbart, läuft der Beratungsvertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei jeweils zum Ablauf eines Mpnats gekündigt werden. Dies gilt nicht, soweit im Rahmen des Vertrages eine Einzelleistung vereinbart wurde. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Zur Fristwahrung ist der fristgemäße Zugang der Kündigung bei der anderen Partei maßgeblich.
  • Kommt MEE mit der Erbringung einer geschuldeten Leistung in Verzug, kann der Kunde nur dann den Beratungsvertrag kündigen, wenn er MEE vorher schriftlich mit einer Frist von drei Wochen zur Nachholung der geschuldeten Leistung aufgefordert hat und MEE dieser Aufforderung nicht innerhalb der Frist nachgekommen ist.
  • MEE ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen MEE das Festhalten an dem Beratungsvertrag nicht mehr zumutbar ist. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
    • der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung nicht nachkommt
    • im Bereich von MEE Umstände auftreten, die MEE eine Durchführung des Vertrages unmöglich machen, beispielsweise die Kündigung eines Software Lizenzvertrages
    • sich der Kunde im Falle der Leistungsunterbrechung und dem sofortigen Abrechnungsverlangen seitens MEE unberechtigt weigert, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen abzurechnen
    • aufgrund von Tatsachen nach Anlegung banküblicher Maßstäbe der Vermögensverfall beim Kunden zu befürchten ist
    • die Durchführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt worden ist (4)
  • Ein bis zur Kündigung entstandener Vergütungsanspruch besteht, soweit gesetzlich zulässig, weiter.

V. Vergütung

  • Die Vergütung von MEE wird im jeweiligen Angebot festgelegt und gilt zzgl. gültiger Umsatzsteuer. Im Verzugsfalle ist MEE berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  • Sofern keine abweichende Vereinbarung vorliegt, ist die Vergütung wird mit Abschluss der Beratungsleistung fällig. Das Recht Abschlagszahlungen zu verlangen bleibt davon unberührt. Ein Auf- rechnungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht steht den Parteien nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden aus anderen, als aus auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.

VI. Urheberschutz

Für die Leistungen von MEE gelten die Vorschriften über den Schutz des geistigen Eigentums. Die Verwendung ist nur innerhalb des eigenen Unternehmens gestattet. Jede weitere Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Vervielfältigung, bedarf der schriftlichen Einwilligung von MEE.‍

VII. Allgemeine Bestimmungen

‍Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
  • Sind beide Parteien des Vertrages Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts so ist der Erfüllungsort Kottgeisering und der Gerichtsstand Kottgeisering.
  • Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so ändert dies an der Wirksamkeit der Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen nichts. Die Parteien werden sich bemühen eine der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Bestimmung zu vereinbaren.